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§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Leistung
und Angebote des Beraters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung
gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote
des Beraters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen
bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung des
Beraters.
§ 3 Vergütung
Soweit nicht
anders angegeben, hält sich der Berater an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend ist
ansonsten die in der vertraglichen Vereinbarung oder in der
Auftragsbestätigung des Beraters genannte Vergütung zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
Alle zur Durchführung der Berater- und Planertätigkeit notwendigen
Auslagen, insbesondere Reisekosten, Hotelkosten u. ä. werden dem
Berater durch den Auftraggeber gesondert erstattet.
Teilabrechnungen werden durch den Berater wöchentlich vorgenommen.
Rechnungsbetrag sind fällig 10 Tage nach Vorliegen der Rechnung bei
dem Berater eingehend.
§ 4 Leistungszeit
Die
verbindliche oder unverbindliche Vereinbarung von Terminen und/oder
Fristen bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die dem Berater die Einbringung der Leistung nicht nur
vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Andordnungen
usw., auch wenn sie bei Dritten eintreten, die bei der Beratung
mitwirken -, hat der Berater auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den
Berater, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen
des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monaten dauert, ist der
Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungserbringungszeit oder
wird der Berater von seiner Verpflichtung frei, so kann der
Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich der Berater nur berufen, wenn
er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
Sofern der Berater die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet,
hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistungen
für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens
bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn,
der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Beraters.
§ 5 Voraussetzung der Leistungserbringung
Der Berater
bestimmt seinen Arbeitsort und wird seine Arbeitszeit nach
pflichtgemäßen Ermessen in Absprache mit dem Auftraggeber zum Zweck
der Wahrung vereinbarter Termine gestalten.
Der Berater wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen bei seiner
planenden und beratenden Tätigkeit als richtig zugrunde legen. Die
gilt insbesondere für Einsatzangaben, Zahlenangaben, Mengen,
Zeitvorgaben, Angaben zu Produktionsanlagen u.ä. Soweit der Berater
Unrichtigkeiten der vorgegebenen Tatsachen feststellt, ist er
verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit
der übergebenen Unterlagen, Zahlen und Tatsachenmitteilungen gehört
jedoch nicht zum Auftrag.
Für den Umfang der vom Berater zu erbringenden Leisungen ist der
erteilte Auftrag maßgebend, der zu seiner Wirksamkeit der
Schriftform bedarf.
Der Berater ist berechtigt, Beratungs- und Planungsaufgaben ganz
oder teilweise an vorher dem Auftraggeber benannte Dritte zu
übertragen.
§ 6 Mängelbeseitigung
Der
Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel, die
Beweislast für das vorliegen von Mängeln obliegt dem Auftraggeber.
Behauptete Mängel der Beratung/Planung sind vom Auftraggeber dem
Berater unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Dem Berater ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung (Beseitigung
des Mangels) binnen angemessener Frist zu geben. Erst wenn die
Nachbesserung endgültig fehl schlägt, stehen dem Auftraggeber die
gesetzlich festgelegten Rechte zu, wobei ein Rücktrittsrecht, soweit
zulässig, ausgeschlossen ist.
§ 7 Haftung
Bei seiner
Leistungserbringung haftet der Berater nur für vorsätzliche oder
grob fahrlässige Pflichtverletzungen, grundsätzlich ist die Haftung
für einfache Fahrlässigkeit, soweit zulässig, ausgeschlossen, es sei
denn, der Berater hat Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit Dritter schuldhaft zu vertreten,
insoweit gilt der Haftungsausschluss nicht.
In den Fällen der zulässigen Haftungsbegrenzung haftet der Berater
mit maximal 2 Mil. €
Der Berater haftet nicht für Dienst- und/oder Werkleistungen
Dritter, mit denen der Auftraggeber aufgrund der planenden und
beratenden Tätigkeit des Beraters auf Empfehlung des Beraters
selbständige Verträge abgeschlossen hat, in derartigen Fällen haftet
der Berater auch nicht für Überschreitungen von mit den vorgenannten
selbständigen Dritten seitens des Auftraggebers vereinbarten
Terminen.
Soweit sich der Berater anlässlich seiner eigenen
Leistungserbringung der Mitwirkung Dritter bedient, haftet er für
diese wie für einen Erfüllungsgehilfen.
Soweit der Berater anlässlich seiner Tätigkeit auf
Veröffentlichungen, Publikationen, Tatsachenangaben, Zahlenmaterial
u. ä. Dritter Bezug nimmt und/oder seiner Leistungserbringung
zugrunde legt, übernimmt der Berater keine Gewähr für die
Richtigkeit der vorgenannten Angaben Dritter, eine Haftung des
Beraters, die ihre Ursache in der Unrichtigkeit der vorgenannten
Angaben hat, ist ausgeschlossen.
§ 8 Erfindungen, technische Neuerungen
Die Rechte an
Erfindungen und technischen Neuerungen, die anlässlich der
beratenden und planenden Tätigkeit durch den Berater getätigt
werden, stehen ausschließlich dem Berater zu. Gegen angemessene
gesonderte Vergütug, über die Einigkeit zu erzielen ist, hat der
Auftraggeber einen Anspruch auf Erstverwertung.
§ 9 Verschwiegenheit
Der Berater
ist verpflichtet, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt
werdenden geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten des
Auftraggebers auch über das Ende der Leistungserbringung hinaus
Stillschweigen zu bewahren.
Der Berater verwahrt ihm übergebene Geschäfts- und
Betriebsunterlagen des Auftraggebers sorgfältig, er schützt diese
vor Einsichtnahme Dritter und gibt diese auf Verlangen des
Auftraggebers nach Beendigung des Beratungs-/Planungsvertrages
zurück.
§ 10 Schriftformklausel
Der
Abschluss, Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen und/oder
Verträgen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich
wechselseitig bestätigt worden sind.
§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort
Soweit der
Auftraggeber Vollkauffmann i. S. des Handelsgesetzbuchs oder
juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Heilbronn.
Heilbronn ist auch Erfüllungsort.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im
Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe
kommt.
PREISE
Abrechnung angelehnt
an die HOAI
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die Ingenieurstunde |
80 € + Mwst. |
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detaillieren / Techn. Stunde |
48 € + Mwst. |
Reisestunden
zuzügl. Reisespesen |
45 € + Mwst |
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KM-PKW |
0,42 € + Mwst. |
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Reisen - Zug oder Flugzeug |
Ticketpreis + 5 % |
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Hotelkosten auf Nachweis |
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ansonsten nach individuellem Angebot bzw.
Vereinbarung |
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